STATIONÄRE JUGENDHILFE
Hier haben Kinder ab 12 Jahren, Jugendliche und junge Erwachsene die Möglichkeit, sich auf ein eigenständiges und verantwortliches Leben vorzubereiten
STATIONÄRE WOHNGRUPPE
für Kinder mit einer seelischen Beeinträchtigung, Jugendliche und junge Erwachsene
Unsere vollstationäre Jugendwohngruppe richtet sich an Mädchen und Jungen, Jugendliche und junge Erwachsene ab 12 Jahren, die von einer seelischen Beeinträchtigung betroffen oder bedroht sind. Dies könnten sein: Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in Kindheit und Jugend, posttraumatische Belastungsstörungen, depressive oder andere affektive Störungsbilder.
So werden die Kinder und Jugendlichen unterstützt, sich jene Kompetenzen anzueignen, die für einen Umgang mit ihrer Erkrankung notwendig sind, um ein selbstständiges Leben in unserer Gesellschaft führen zu können.
In allen unseren Kinder- und Jugendwohneinrichtungen arbeiten wir nach folgenden pädagogischen Grundsätzen und zwar, dass die Angebote für alle, die sie benötigen, zugänglich und angemessen sind, auch für Angehörige ethnischer Minderheiten. Sie machen deutlich, dass jedes Kind, jeder Jugendliche bzw. jeder junge Erwachsene Rechte hat und seine Erfahrungen mit den Angeboten wichtig sind und positiv sein sollten. Unsere wichtigsten Grundsätze sind: Würde, Privatsphäre, Wahlfreiheit, Sicherheit, Persönlichkeitsentfaltung, Gleichheit und Vielfalt.
Stationäre Erziehungshilfe soll durch eine Verbindung von
- Alltagserleben
- Aufsuchender Kinder und Jugendpsychiatrie
- Bewältigung des Handicaps oder zumindest durch die Abschwächung der Folgen
- pädagogischer Arbeit und
- therapeutischen Angeboten
auf der Grundlage eines beschriebenen und fortgeschriebenen Hilfeplanes bis
- zur Rückkehr des jungen Menschen in die Familie oder
- zur Fortsetzung der Hilfe in einer weiterführenden Hilfeform
- bis zur Verselbständigung des jungen Menschen oder
- bis zur Wiedereingliederung ins Lebensfeld
die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen gefördert haben. Die Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie, sofern für den Hilfeauftrag bedeutsam, sollen verbessert worden sein. Dies schließt schulische, berufsbildende und berufsbegleitende Hilfen mit ein. Insbesondere soll die Hilfe den individuellen Bedürfnissen des Kindes oder Jugendlichen/jungen Menschen Rechnung tragen.
Der gesetzliche Auftrag konkretisiert sich im Hilfeplan, indem die Zielsetzungen der Maßnahme nach dem Bedarf im Einzelfall vereinbart werden. Mit diesem Auftrag verbinden sich vorrangig folgende Ziele:
- Das altersgerechte Vermitteln von Wissen um das eigene Handicapt sowie die professionelle Begleitung auf dem Weg zur Akzeptanz und oder der Genesung.
- Das Sensibilisieren für Frühwarnsymptome und das gemeinsame Erarbeiten adäquater Bewältigungsstrategien.
- Nach Aufklärung durch den behandelnden Facharzt/Psychiater (aufsuchende Hilfe in der Einrichtung) über medikamentöse und andere Behandlungsmöglichkeiten, Unterstützung bei der Umsetzung der individuellen Behandlungsschritte.
- Das Erkennen von eigenen Bedürfnissen.
- Das Fördern der Erkennung und Nutzung eigener Ressourcen.
- Stärkung der Bereitschaft voneinander zu lernen, um gegenseitig zu profitieren.
- Förderung einer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung im Rahmen eines Selbstfindungsprozesses und durch die Eröffnung von Möglichkeiten der eigenen Lebensplanung (§§ 37, 41 SGB VIII).
- Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechtes hinsichtlich der Gestaltung der Erziehungshilfe.
- Bei den jungen Menschen wird besonderer Wert auf die Förderung der sozialen Integration sowie auf die Eingliederung in die Arbeitswelt §§ 13, 27 (3) gelegt, bei den jungen Migranten zusätzlich auf das zeitnahe Erlernen der deutschen Sprache und auf das Wiederherstellen zerrissener Familienbande.
- Beteiligung der Jugendlichen entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen (§ 8 SGB VIII) über den Aufbau eines vertrauten, transparenten Rahmens.
- Partizipation und Mitwirkung aller Betroffenen an Entscheidungen über Erziehungshilfen sowie Zusammenarbeit mit Fachkräften im Rahmen der Hilfeplanung und ihrer Fortschreibung (§ 36 SGB VIII).
- Zusammenarbeit der betreuenden Fachkräfte mit den Eltern sowie mit den Personensorgeberechtigten und ihren Vertretern (§§ 37, 38 SGB VIII) und ggf. Rückführung der Jugendlichen in ihre Herkunftsfamilie und/oder Rückführung in ihr Herkunftsland, wenn dies gewünscht ist.
- Entlastung der Kinder und Jugendlichen und der Herkunftsfamilie, um neue Entwicklungen zu ermöglichen.
- Strukturierung des Alltages.
- Entwicklung von Lebens- und Zukunftsperspektiven.
- Aufarbeitung von Entwicklungsrückständen im Bereich emotionaler, psychosozialer, kognitiver und körperlicher Entwicklung.
- Abbau und Vermeidung von Verhaltensauffälligkeiten.
- Förderung von Persönlichkeitsentwicklung und Identitätsbildung.
- Aufbau und Förderung von sozial – emotionaler Kompetenz und Beziehungsfähigkeit.
- Aufbau und Verbesserung der Lern- und Entwicklungschancen.
- Förderung der schulischen bzw. beruflichen Integration und Kompetenz.
- Aktivierung bzw. Reaktivierung der Selbsthilfe und Selbstheilungskräfte der Familie.
- Förderung und Stärkung der Erziehungsressourcen der Eltern und des familiären Umfeldes.
- Eine Nachbetreuung im eigenen Wohnraum über Fachleistungsstunden ist möglich.
- Förderung der Akzeptanz untereinander (durch die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Mitbewohnern und dessen Kulturen, Religionen, gesellschaftlichen Werten und Traditionen).
Die jungen Menschen werden bei uns je nach Bedarf individuell begleitet, beim Erreichen eines Schulabschlusses unterstützt oder durch den Besuch von Förder- oder Sprachschulen auf die Integration in eine Regelschule vorbereitet. Der Aufenthalt wird somit an eine externe Tagesstruktur (z. B. Schule, Praktikum) gebunden – mit dem Ziel, dass die Kinder und Jugendlichen eine Schulausbildung und/oder Lehre absolvieren.
BETREUUNGSANGEBOTE
Die Kinder und Jugendlichen in unserer vollstationären Wohngruppe werden rund um die Uhr von pädagogischen Fachkräften betreut. In den Jugendwohngemeinschaften sorgen wir tagsüber für pädagogische Betreuung. In der Trainingswohnung betreuen wir individuell nach Fachleistungsstunden. In all unseren Häusern legen wir Wert auf eine freundliche und familiäre Atmosphäre – daher erwarten wir einen höflichen und respektvollen Umgang miteinander.
- Vollstationäre Wohngruppe
Die sozialpädagogische Arbeit der Wohngruppe erfolgt durch ein Sozialpädagogen und Erzieherteam im 24-Stunden Wechseldienst. Eine aufsuchende psychatrische Begleitung ist durch eine Kinder- und Jugendpsychologin gewährleistet und im Tagessatz bereits enthalten. - Wohngruppen (SBW)
Die Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen (frühestens ab 16 Jahren) leben in einer Wohngruppe mit betreuungsfreien Zeiten. (Pädagogische Tagesbetreuung durch pädagogische Fachkräfte). Für Krisensituationen haben wir ein Notfall und Bereitschaftstelefon eingerichtet. - Betreutes Einzelwohnen
Die Jugendlichen werden in eigenem Wohnraum ambulant nach Fachleistungsstunden betreut. Es kann auch Wohnraum durch die Perspektive Zukunft zur Verfügung gestellt werden.
WOHNGRUPPE RATSTEICH
Das Gebäude liegt in der Kreisstadt Schleswig am Ende der landschaftlich traumhaft schönen Schlei. Schleswig ist eine Stadt im nördlichen Schleswig-Holstein mit ca. 24.000 Einwohnern. Neben der Kreisverwaltung finden sich viele (Fach-)Ärzte sowie eine Fachklinik der Kinder- und Jugend-psychiatrie, eine weitläufige Einkaufsstraße (15 Gehminuten), eine Vielzahl von Vereinen aller Sport-richtungen sowie eine direkte Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr.
Die nächste Bushaltestelle befindet sich 50 Meter entfernt. Alle diese Angebote sind aber auch fußläufig von der Wohneinrichtung zu erreichen. In unmittelbarer Nähe befinden sich auch die Werkstätten (WfbM) und viele weitere Arbeitsmöglichkeiten. Die Wohneinrichtung bietet insgesamt bis zu 10 Bewohner/Innen Platz in geräumigen Einzelzimmern. Weiterhin befinden sich die Kreisberufsschule sowie alle Schulformen von der Grundschule bis zum Gymnasium in fußläufiger Umgebung.
Ein beträchtlicher Teil des Wohlbefindens und der Lebensqualität ist abhängig von der Umgebung und der Wohnform in der Menschen leben. Eine ansprechende Wohnraumgestaltung, orientiert an den Bedürfnissen der Bewohner/Innen ist unser Grundsatz. Dabei ist es erforderlich, dass sich die Standards der Wohnqualität auch in dieser konzentrierten Form des Wohnens an den Standard anderer Wohnformen anlehnen. Die Zimmer ermöglichen eine flexible Nutzung. Eine variable Aufstellung der Möbel ist möglich und erwünscht. Mädchen und Jungen sind, wenn nötig, in unterschiedlichen und abgrenzbaren Bereichen der Einrichtung, untergebracht.
Die individuelle Gestaltung einzelner Wohn- und Lebensbereiche ist für ein „zuhause Gefühl“ wichtig. Auf Wunsch können auch eigene Möbel mitgebracht werden.
Das Gebäude weist ca. 420,50 qm Wohn- und Nutzfläche für die Betreuten auf. Es stehen zur Verfügung:
10 großzügige Wohnräume für Kinder und Jugendliche, ein Gemeinschaftsraum (individuell und zweckmäßig eingerichtet), eine großzügige Wohnküche (Essen und Gemeinschaft) ein Gästezimmer, ein Krisenzimmer, ein Zimmer für die Nachtbereitschaft, Büroräume, Küche und fünf Bäder sowie das Außengelände.
Das Außengelände am Haus umfasst folgende Freizeitmöglichkeiten:
- Garten mit Sitzmöglichkeiten
- Spielgeräte
- Fahrradschuppen mit Werkbank
- Grillplatz
Schulische und berufliche Institutionen im Lebensfeld
Die Kinder und Jugendlichen der Perspektive Zukunft können ein breites Spektrum von Schulformen und berufsvorbereitenden Maßnahmen besuchen:
Grund- und Förderschule (bis 4. Klasse) in Schleswig
- Förderschule (ab 5. Klasse), Sprachheilschule in Rendsburg
- alle Angebote der örtlichen Kreisberufsschule
- Haupt-, Realschule und Gymnasium in Schleswig
- Berufsvorbereitende Maßnahmen (BBZ) in Schleswig
Sonstige Institutionen im Lebensfeld
Die medizinische Grundversorgung erfolgt durch Fachärzte in Schleswig. Ein Kreiskrankenhaus sowie eine Fachklinik der Kinder-, Jugend- sowie Erwachsenenpsychiatrie befinden sich in fußläufiger Nähe.
Soziale Integration
Die Einbindung der Kinder und Jugendlichen in das soziale Umfeld vor Ort oder der näheren Umgebung wird unterstützt durch die guten Beziehungen zu den Institutionen und zu den Menschen im Ort. Institutionelle Möglichkeiten sind u.a.:
- Sportvereine/Fitnesscenter in dem die PZ dauerhafte Kontingente vorhält
- Kulturelle Angebote/Jugendfreizeithe
- Glaubensindividuelle Angebote
- Feuerwehr mit Jugendfeuerwehr
- Wassersportangebote
- Reitställe
- Schwimmhalle
- Ferienfreizeiten
- Musikalische Angebote
- Kanu und Segelvereine
Kooperation mit allen Bezugspartnern
Wir pflegen eine intensive Kooperation mit allen beteiligten Partnern, insbesondere mit den Jugendämtern, Schulen und Ausbildungsstätten und Eltern bzw. Sorgeberechtigten. Entsprechendes gilt auch für die Einbindung der Einrichtung und ihrer Bewohner in den Sozialraum.
Die Einrichtung ist Mitglied im Verband privater Einrichtungen VPE. Dieser führt regelmäßig Tagungen und Fortbildungen durch und es besteht fachlicher Austausch in Regionalgruppen. Weiterhin versorgt der VPE seine Mitglieder mit einer Vielzahl fachlicher Informationen u.a. durch Vernetzung mit: Mitgliedschaft im Bundesverband VPK, IGFH, AFET, BDWI, Deutscher Verein usw. Auf Landesebene pflegt der VPE Kooperation mit der LAGpJ und ist vertreten in der Vertragskommission Jugendhilfe und der Schiedsstelle SGB VIII.
Weiterhin ist die Perspektive Zukunft Mitglied in der „Deutschen Gesellschaft für soziale Psychiatrie“ (DGsP).
Beteiligung der Hilfeempfänger (allgemein)
Kinder und Jugendliche, junge Volljährige und sorgeberechtigte Elternteile sind in den Hilfeprozess aktiv einbezogen durch:
- regelmäßige Informationen (auch laufend durch mindestens wöchentliche Telefonate mit Eltern)
- Teilnahme an Besprechungen (z. B. Hilfeplan)
- Delegierung von Aufgabenstellungen (z. B. bei Wochenendbeurlaubungen)
- Die Kinder und Jugendlichen haben im Freizeitbereich und bei der Einrichtung ihrer Zimmer weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten.