AMBULATE JUGENDHILFE

Hier haben Jugendliche, junge Erwachsene und junge Migranten die Möglichkeit, sich zu verselbstständigen

EIGENER WOHNRAUM

auf dem Weg zur gänzlichen Verselbstständigung

Um den Einzelnen entsprechend seines Entwicklungsstandes und nach seinen individuellen Bedürfnissen fördern zu
können, gehen wir nach dem folgenden, differenzierten Stufenmodell vor:

  • Verselbstständigungsplanung
  • Stabilisierungsphase
  • Ablösungsphase
    (mit möglicher Nachbetreuung im eigenen Wohnraum)

Die einzelnen Phasen können fließend ineinander übergehen bzw. sich überschneiden.

BETREUUNGSANGEBOT

Das Angebot der Betreuung im Rahmen des § 30 Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer ist als begleitender Übergang gedacht von der stationären Betreuung zum gänzlich eigenständigem Leben des jungen Menschen. Der Betreuungshelfer bietet Unterstützung, Begleitung und Vernetzung im Umfeld. Er orientiert sich an den Fähigkeiten und Ressourcen des jungen Menschen mit besonderem Blick auf die Integration in das Umfeld.

Die aufsuchende Hilfe des Betreuungshelfers wird im Wohnraum des jungen Menschen sowie mit ihm gemeinsam in seinem Umfeld erbracht. Ebenso stehen Büroräume für Gespräche und als Anlaufstelle zur Verfügung. Der junge Mensch kann sowohl im eigenen Wohnraum betreut werden sowie auch als Untermieter in einer vom Träger angemieteten Wohnung.