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BETREUUNG

Unsere Einrichtung ist eine ambulante, aufsuchende Hilfe, die Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung oder Erkrankung im eigenen Wohnraum unterstützt. Die gesetzliche Grundlage begründet sich auf den §§ 53,54 SGB XII.

ZIEL DER HILFE

Inhalt und Umfang der Betreuung richten sich nach den individuellen Bedürfnissen, Ansprüchen und Fähigkeiten der Menschen. In einem Erstgespräch erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen eine bedürfnis- und ressourcenorientierte Hilfeplanung.

Am Bedarf orientiert erfolgen in der Regel ein- bis mehrmalige wöchentliche Termine. Wir arbeiten nach dem Bezugsbetreuerprinzip, so dass eine Betreuungskontinuität durch einen konstanten Ansprechpartner gewährleistet wird. Ziel der Betreuung ist es, den eigenen Wohnraum zu sichern, Belastung abzubauen, Leidensdruck zu mindern, Ressourcen aufzubauen und den Zustand zu stabilisieren.

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BERATUNG UND
UNTERSTÜTZUNG

Im Einzelnen können die Hilfen wie folgt aussehen:

  • Wohnungssicherung
  • Förderung einer angemessenen Tagesstruktur und Freizeitgestaltung
  • Förderung und Erhalt von sozialen Kontakten
  • Beratung und Unterstützung in Konflikt- und Krisensituationen

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ANTRAGSSTELLUNG

Die Kreissozialämter übernehmen in der Regel die Kosten. Für die Hilfen wird der Fachdienst Gesundheit des Kreises gegebenenfalls eine Notwendigkeit feststellen. Ist dies erfolgt, erhalten Sie vom Fachdienst Besondere Soziale Leistungen des Kreises Schleswig-Flensburg eine Kostenzusage über das zuständige Kreissozialamt.